Aufbauend auf der baugeschichtlichen Bestandserfassung und den Nutzungsanforderungen entsteht ein Konzept für den Umgang mit dem historischen Bauwerk, mit seiner Substanz, seinen Raum- und Erschließungsstrukturen: welche Maßnahmen sind angemessen, welche Verfahren sind denkmalverträglich, wie sind neue Bauteile einzufügen, welcher Grad der Einfügung oder wieviel Eigenständigkeit wird ihnen abverlangt. Erarbeiten eines denkmalpflegerischen Konzeptes a. Grundlagen b. Nutzungseinpassung Mit dem Nutzungs- und Gestaltungskonzept ist eine Planungsgrundlage und weitgehende Planungssicherheit für die Ausführungsplanung (Raumstruktur, Nutzungsverteilung) geschaffen: c. Maßnahmenbeschreibung: Grundlagen der Ausführungsplanung Qualitätssicherung und Kostendämpfung Kirchdorf Zürich Bei beiden Bauwerken wurde die historische Bausubstanz denkmalverträglich in die Instandsetzung und Modernisierung einbezogen. Es sind gelungene Beispiele für die Bewahrung des Zeugniswertes einerseits, für die Fortschreibung der Geschichte des Bauwerks andererseits. Bei der Kirche aus der Zeit um 1200 ergaben sich auf Grund der Ergebnisse der Bauforschung erhebliche Einsparungen gegenüber der Kostenschätzung (2,1 statt 3,5 Mio. DM). Die Kosten der baugeschichtlichen, archäologischen und restauratorischen Untersuchungen beliefen sich auf 200.000 DM, die in den 2,1 Mio. DM enthalten sind. Ohne diese Untersuchung wären vollkommen überflüssige Sicherungsmaßnahmen durchgeführt worden. Bei dem mittelalterlichen Wohnhaus wurden die Kosten eines realisationsfertigen Neubaus an gleicher Stelle durch konsequente Umsetzung des denkmalpflegerischen Zieles "Substanzerhalt" um ein Drittel unterschritten (2,0 statt 3,5 Mio. SFr.). Ein Teil der bei den Baumaßnahmen eingesparten Mittel wurde in die Konservierung und Restaurierung von Wandmalereien des 12. bis 16. Jahrhunderts investiert, die im Hause gefunden wurden (0,5 Mio SFr.). Bei dem mittelalterlichen Wohnhaus in Zürich (älteste Bauteile von 1179) standen sich verschiedene Gutachter mit gegensätzlichen Einschätzungen der Bausubstanz gegenüber. Während die Abbruch- und Neubaubefürworter nur 5 % der Bausubstanz für erhaltungsfähig gehalten haben, hat der Architekt Eduard Neuenschwander nachgewiesen, dass er über 90 % der vor der Sanierung vorhandenen Bausubstanz erhalten hat. Ein Blick in die beiden Publikationen lohnt sich. siehe auch: (Abschnitt "Veröffentlichungen": "Denkmalpflege und Bauforschung. Aufgaben - Ziele - Methoden") |